Antragsformular für Ehren-Briefe

LVBW · Antrag Ehrenbrief

Ehrenbrief & Berufsjubiläum beantragen

Produktionszeit 2–3 Wochen ab Zahlungseingang und vollständigen Unterlagen.

1) Antragsteller
2) Geehrte Person
Mitglied im VKD
3) Ehrung & Meisterdaten
4) Organisation & Rechnung
Ich bestätige den Kostenbeitrag von 45,- € zzgl. Versand
Datenschutz
Datenschutzeinwilligung - s.h. Informationen unten
Zustimmung zur Veröffentlichung - s.h. Information unten
Der Ehrenbrief ist eine Verbandsauszeichnung und keine hoheitliche Urkunde.

Datenschutz & Einwilligungen

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir einige personenbezogene Angaben. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung ist für die Bearbeitung erforderlich. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist freiwillig.

Erforderlich
Einwilligung zur Datenverarbeitung (Pflicht)

Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass der Landesverband der Köche Baden-Württemberg e. V. Ihre Angaben verarbeitet, um den Antrag auf den Ehrenbrief zu prüfen, abzuwickeln und mit Ihnen Kontakt aufzunehmen (z. B. Rückfragen, Rechnung, Übergabe/Versand).

Datenverarbeitung im Überblick
  • Zweck: Prüfung und Bearbeitung des Antrags, Organisation von Druck/Übergabe/Versand, Rechnungsstellung, Kommunikation.
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/vertragsähnliche Anbahnung) sowie lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an ordnungsgemäßer Verbandsverwaltung).
  • Empfänger: zuständige Stellen im Landesverband; ggf. Dienstleister für Druck/Versand (nur soweit erforderlich).
  • Speicherdauer: bis zur vollständigen Bearbeitung; danach Löschung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (z. B. steuer-/vereinsrechtliche Pflichten bei Rechnungen).

Hinweis: Ohne diese Einwilligung können wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten.

Freiwillig
Zustimmung zur Veröffentlichung (optional)

Wenn Sie zustimmen, dürfen wir Name und Art der Ehrung (z. B. Silber/Gold/Diamant/Verdienste) im Rahmen der Verbandskommunikation veröffentlichen, um über Ehrungen zu berichten und das Kochhandwerk sichtbar zu machen.

Was kann veröffentlicht werden?
  • Name der geehrten Person
  • Ehrungsstufe / Anlass des Berufsjubiläums
  • Foto(s) im Rahmen einer Übergabe (nur falls vor Ort erstellt und erlaubt)
  • Kurzer Bericht im Newsbereich / Social Media / ggf. lokale Presse

Wichtig: Diese Zustimmung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie können die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Ihre Rechte & Kontakt

Sie haben – je nach Voraussetzungen – Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Kontakt Frank Crivellari: Landesverband der Köche Baden-Württemberg e. V. · E-Mail: info@koeche-bw.de